Elternberatung (§95 Abs 1a AußerStrG)

Seit Februar 2013 sind Eltern minderjähriger Kinder, die eine einvernehmliche Scheidung beantragen wollen, verpflichtet, sich über die Auswirkungen auf ihre Kinder beraten zu lassen.

Ich bin per Dekret vom Bundesministerium für Jugend und Familie als qualifizierte Beraterin anerkannt und biete Ihnen diese Beratung gerne in meiner Praxis an.

Kinder benötigen Sicherheit und altersgemäße Erklärungen. Damit Sie als Elternteile die kindlichen Bedürfnisse in dieser Trennungssituation besser verstehen, den Umgang mit Ängsten und Loyalitätskonflikten des Kindes / der Kinder bedenken und die veränderte Situation mit Ihrem Kind / Ihren Kindern gemeinsam gestalten können, biete ich Einzel- und Paarberatung nach §95 Abs 1a AußerStrG.

Dabei besprechen / erarbeiten wir,

-> wann und wie Sie Ihr Kind / Ihre Kinder über die geplante Trennung informieren

-> welche Reaktionen Kinder zeigen und wie Sie damit umgehen können

-> dass Sie trotz Trennung Eltern bleiben und wie Sie die neue Situation gestalten

-> wie Sie Ihr Kind / Ihre Kinder von vielleicht übernommener Verantwortung und Schuldgefühlen entlasten können

-> welche Unterstützung Sie benötigen, um die Umbruchphase gut zu bewältigen

-> sämtliche Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Trennung und der neuen Familiensituation haben

 

Dauer und Kosten

Einzelberatung – 1 Stunde -> EUR 72,00

Paarberatung – 1,5 Stunden -> EUR 126,00

Weitere Termine sind selbstverständlich möglich, wenn Sie sich mehr Unterstützung als die geforderten Beratungsstunden wünschen.

Damit ich Ihnen eine Bestätigung für das Familiengericht ausstellen kann, bringen Sie bitte einen gültigen Lichtbildausweis zur Beratung mit.

Zur Terminvereinbarung rufen Sie mich bitte an (0699/1104 2277)

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